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Verschmelzung von Flurstücken anfragen

Wenn Sie Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer sind, können Sie zwei Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, zu einem Flurstück verschmelzen lassen

Die Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke, die im Grundbuch als ein Grundstück nachgewiesen sind, im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Das neue Flurstück erhält eine neue Flurstücksnummer.

Eine entsprechende Fortführung des Liegenschaftskatasters ist dem Grundbuchamt mitzuteilen, da diese für die Bestandsangaben des Grundbuchs von Bedeutung ist.

Die Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:

Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Verfahrensablauf

  • Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung.
  • Die Voraussetzungen für die Verschmelzung werden geprüft.
  • Anschließend wird die Verschmelzung im Kataster vollzogen.
  • Schriftliche Bekanntgabe mittels Fortführungsmitteilung

An wen muss ich mich wenden?

Ämter für Bodenmanagement

Ämter für Bodenmanagement

Voraussetzungen

Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Fall der Bevollmächtigung:

  • Vorlage der entsprechenden Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen die Fortführungsmitteilung

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.

Herausgebende Stelle

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)

Fachlich freigegeben am 28.06.2022 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
  • Erbacher Straße 46
    64720 Michelstadt
  • +49 611 535-8100
  • +49 611 327605392
  • +++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++



    Telefonische Erreichbarkeit



    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

    Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

  • Markwaldstraße 11
    63073 Offenbach am Main, St.
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