Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung

Eine überwachungsbedürftige Anlage weist erhebliche bzw. gefährliche Mängel auf? Dann kann diese durch eine zugelassene Überwachungsstelle still gelegt werden.

Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.

Verfahrensablauf

  • Online: Meldung eines gefährlichen Mangels durch die ZÜS
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde: Anhörung und Anordnung der Silllegung.

Voraussetzungen

Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Fachlich freigegeben am 23.11.2020 durch:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz