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Förderung von Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens beantragen

Für Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen beitragen, können Sie eine Förderung beantragen. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Die finanzielle Bezuschussung des Vorhabens durch das Land, ebenso wie die zuwendungsfähigen Ausgaben, differieren hinsichtlich des Fördergegenstands. Die Zuzahlung reicht von 40% bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Folgende Vorhaben werden finanziell unterstützt:

  • Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten
  • Aufbau und der Inbetriebnahme von sektorenübergreifenden lokalen Gesundheitszentren
  • Modellhafte Erprobung von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen
  • (Neu-)Gründung oder Übernahme einer Vertragsarztpraxis
  • (Neu-)Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums oder Teilen davon
  • Einrichtung einer Zweigpraxis
  • Gründung von Außenstellen von Medizinischen Versorgungszentren oder von lokalen Gesundheitszentren
  • Gründung von mobilen Arztpraxen

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf kann generell so zusammengefasst werden:

  • Kontaktaufnahme mit dem Mitarbeitenden des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration für einen Austausch (wenn gewünscht)
  • Online Antragstellung samt Anlage
  • Bestätigung des Antragseingangs
  • Prüfung des Antrags und gegebenenfalls Klärung möglicher Rückfragen
  • Bescheiderstellung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration

Zuständige Stelle

Das Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Voraussetzungen

Dies ist stark von dem Fördergegenstand abhängig. Bei einem lokalen Gesundheitszentrum muss beispielsweise eine Arztpraxis als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein oder bei einer Zweigpraxis muss die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftliche Antragstellung (Online Antragstellung möglich)
  • Finanzierungsplan
  • Zeitplan
  • Projektbeschreibungen (Mustergliederungen sind auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zu finden)
  • Gegebenenfalls Angabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
  • Bonitätsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Bearbeitungsdauer

Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit kann nicht angegeben werden, da diese von verschiedensten Faktoren (zum Beispiel Vollständigkeit des Antrags oder Art des Fördergegenstands) abhängig ist.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie unter dem Stichwort „Ländlicher Raum“ die unterschiedlichen Fördergegenstände, den ländlichen Raum betreffend. Der weiterführende Artikel „Ländlicher Raum - Förderung: Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens" beinhaltet alle notwendigen Informationen.

Ländlicher Raum

Bemerkungen

Um die Förderfähigkeit eines Vorhabens gewährleisten zu können, darf noch keine mit diesem Vorhaben in Verbindung stehende Verbindlichkeit eingegangen worden sein. Es gilt eine Inventarisierungspflicht und eine Zweckbindungsfrist der beschafften Gegenstände. Darüber hinaus muss bis zum 30. Juni des Folgejahrs eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel durch die Empfängerin beziehungsweise den Empfänger nachgewiesen werden.

Fachlich freigegeben am 14.02.2022 durch:
Hessische Ministerium für Soziales und Integration