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Sofern Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen in Bremen einer Konzession durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Die Erteilung dieser Konzession ist schriftlich zu beantragen.
Teaser
Sofern Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Voraussetzungen
Sofern die Anforderungen gemäß § 30 Gewerbeordnung erfüllt sind, ist eine Konzession zu erteilen.
Welche Gebühren fallen an?
Ziffer 504.01 Gesundheits-Kostenverordnung
(in Ermangelung eines tatsächlichen Gebührentatbestandes wird diese Gebühr erhoben.) € 31,50 bis € 630
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Eine genaue Bearbeitungsdauer kann nicht mitgeteilt werden, da dies abhängig vom jeweiligen Einzelfall ist.
Fachlich freigegeben am 02.12.2020 durch:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)
Referat 40: Rechtsangelegenheiten Gesundheit, Beruferecht, Sozialversicherung
Contrescarpe 72, 28195 Bremen