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Feldes- und Förderabgabe Änderung

In Ihrer Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung sind falsche Angaben hinterlegt? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle richtig stellen.

Wenn Sie erkennen, dass in Ihrer abgegebene Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben hinterlegt sind und dass es dadurch zu einer zu geringen Zahlung kommen kann oder bereits gekommen ist, dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.

Nachzahlungen müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Mitteilung entrichten.

Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Stelle. Sie erläutert Ihnen das weitere Vorgehen.

Voraussetzungen

Sobald Sie bemerken, dass Angaben Ihrer Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung nicht korrekt sind, müssen Sie dies anzeigen und gegebenenfalls erforderliche Nachzahlungen leisten.

Welche Gebühren fallen an?

Gegebenenfalls Nachzahlungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ergibt sich durch die Änderung eine Nachzahlung, dann müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach der Anzeige bezahlen.

Rechtsgrundlage

Verordnung über Feldes- und Förderabgabe des Landes Sachsen-Anhalt (FörderAVO)

§ 30 Bundesberggesetz (BBergG)

§ 31 Bundesberggesetz (BBergG)

§ 32 Bundesberggesetz (BBergG)

Was sollte ich noch wissen?

Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag erhoben.

Fachlich freigegeben am 19.02.2021 durch:
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt