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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
keine
Fachlich freigegeben am 09.01.2015 durch:
BMI, IT I 4