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Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

Bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Versicherungsausfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegegeld, stellt eine Pflegekraft, gewährt Heimpflege und erbringt zusätzliche Leistungen.

Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegeleistungen.
Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, dass nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.

Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.

Verfahrensablauf

Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Unfallversicherung.

Voraussetzungen

  • Die Pflegebedürftigkeit ist die Folge eines anerkannten Versicherungsfalls
  • Für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wird in erheblichem Umfang Hilfe benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Anträge / Formulare

Fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

Fachlich freigegeben am 12.11.2021 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration