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Pflegehilfsmittel Bewilligung

Wenn Sie zu Hause privat gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Möglicherweise auch auf technische Pflegehilfsmittel und/oder auf einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft leben und von der Familie, Bekannten, Freunden oder auch von einem Pflegedienst gepflegt werden. Dies gilt nur, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

Pflegehilfsmittel sollen Beschwerden des pflegebedürftigen Menschen lindern, ihm ein selbständigeres Leben ermöglichen und der Pflegeperson zur Pflegeerleichterung dienen.

Die Pflegekasse überprüft unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes, ob die beantragten Pflegehilfsmittel notwendig sind.

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie  Bettschutzeinlagen, Hygieneartikel, Einmalhandschuhe. Hierfür steht ein monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro zur Verfügung.
  • technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme. Diese werden meist leihweise überlassen. Erwachsene Pflegebedürftige müssen in der Regel hierfür etwas dazu bezahlen.

Außerdem können Sie finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zu beantragen. Dazu gehören zum Beispiel technische Hilfen im Haushalt oder Treppenlifter, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird

Verfahrensablauf

Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

Voraussetzungen

  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt und wird von einer privaten Pflegeperson durchgeführt.
  • Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Fachlich freigegeben am 12.11.2021 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration