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Sie betreiben ein Krematorium? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen prüfen lassen und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen an Kohlenmonoxid sowie den Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas und die Mindesttemperatur im Verbrennungsraum durch kontinuierliche Messungen zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres vorzulegen.
Verfahrensablauf
Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung.
Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Messbericht über kontinuierliche Messungen,
- zusätzlich Vorlage der Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Messbericht über kontinuierliche Messungen ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres vorzulegen.
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Fachlich freigegeben am 15.03.2022 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz