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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Sie wollen aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Urheber
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Fachlich freigegeben am 16.12.2020 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8