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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.
Urheber
Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben am 10.12.2020 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8