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Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Wenn Sie Fragen zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) haben, dann wenden Sie sich andie die Personalausweisbehörde.

Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

https://www.personalausweisportal.de

Herausgebende Stelle

Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn

Fachlich freigegeben am 17.12.2020 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)