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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes und ihre Hinterbliebenen erhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge und Kindergeld.
Verfahrensablauf
Für die Aufnahme der Zahlung der Versorgungsbezüge ist zunächst eine Festsetzung durch das Regierungspräsidium in Kassel erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Hessische Bezügestelle – Nebenstelle Wiesbaden – ist zuständig für die Auszahlung der Versorgungsbezüge an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen sowie deren Hinterbliebenen. Hierzu gehören auch die ehemaligen Beamten des Landes Hessen, die aufgrund des Gesetzes zur Kommunalisierung zum Stichtag 01. April 2005 an einen Landkreis oder an eine kreisfreie Stadt versetzt wurden.
Rechtsgrundlage
Hessisches Beamtenversorgungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialversicherungsrecht , Altersvermögensgesetz
Bemerkungen
Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Versorgungsbezüge.
Fachlich freigegeben am 21.11.2016 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Hessische Bezügestelle - Nebenstelle Wiesbaden
Kreuzberger Ring 58
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 (611) 3 44 0
+49 (611) 3 44 500
poststelle-wi@hbs.hessen.de
Sprechzeiten
Mo - Do 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Fr 9:00 - 12:00 Uhr