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Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ)

Die Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler, die als sogenannte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger aus dem Ausland nach Hessen kommen. Die ABZ stehen zugewanderten und geflüchtete Kindern und Jugendlichen mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen sowie deren Familien beratend zur Seite. Sie sind in allen Staatlichen Schulämtern in Hessen für schulpflichtige und berufsschulberechtigte Neuankömmlinge eingerichtet. Ziel der Beratung im Rahmen von Aufnahmegesprächen ist es, den Sprach- und Lernstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen und einen Schulplatz zu finden, der das für sie passende Angebot zur Förderung bereithält.

Verfahrensablauf

Beratungstermine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme- und Beratungszentren können telefonisch vereinbart werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Staatliche Schulamt.

Staatliche Schulämter in Hessen

Zuständige Stelle

Alle 15 Staatlichen Schulämter in Hessen verfügen über ein Aufnahme- und Beratungszentrum.

Aufnahme- und Beratungszentren (Staatliche Schulämter)

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum hessischen Gesamtsprachförderkonzept für Kinder- und Jugendliche mit Migrationshintergrund finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums.

Zum Gesamtsprachförderkonzept

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Aufnahme- und Beratungszentren (Staatliche Schulämter)

Fachlich freigegeben am 01.09.2016 durch:
Hessisches Kultusministerium