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Kostenerstattung an Berufsbildungswerke

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist Schulträger der Staatlichen Berufsschulen Nord- und Südhessen, die Berufsbildungswerke erhalten vorgeleistete Kosten erstattet.

Die Berufsbildungswerke und die Staatlichen Berufsschulen haben den gemeinsamen Auftrag der beruflichen und sozialen Förderung junger Menschen mit Behinderung. Sie fördern die individuelle Entwicklung junger Menschen, die eine Berufsausbildung nur mit den besonderen Hilfen des Berufsbildungswerkes (BBW) und der Staatlichen Berufsschule erfolgreich bestehen können. Die jungen Menschen werden bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit von einem Team von Ausbildern, Lehrern und Sozialpädagogen, Psychologen und Physiotherapeuten umfassend unterstützt und beraten. Ziele und Förderung werden individuell mit jedem Auszubildenden erarbeitet und geplant.

Das Land Hessen finanziert die Staatlichen Berufsschulen über die hessischen Berufsbildungswerke z.Zt. mit rd. 1 Mio Euro jährlich.

Fachlich freigegeben am 29.08.2016 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration