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Luftsicherheitsmaßnahmen; Durchführung Fluggastkontrollen

Als Reisende sind Sie verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze Ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen.

Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.

Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.

Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesministerium des Innern - Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt

Tel. : +49 228 - 99 681 0
E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Fachlich freigegeben am 03.09.2014 durch:
Bundesministerium des Innern
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