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Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren

Um zu erfahren, ob zu natürlichen oder juristischen Personen Veröf-fentlichungen betreffend Insolvenzverfahren erfolgt sind, kann im zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichungsportal mittels Eingabe verschiedener Suchparameter nach Informationen gesucht werden. 

Sie benötigen Informationen, ob über eine natürliche oder juristische Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen? 

Im bundesweiten Internetportal veröffentlichen die Gerichte Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren.

Im Portal sind öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren betreffend beispielsweise

  • die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
  • die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
  • der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
  • die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
  • Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung der Insol-venzverwalterin / des Insolvenzverwalters, der Treuhänderin / des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigeraus-schusses,
  • Terminbestimmungen, 
  • Entscheidungen zur Restschuldbefreiung

auffindbar.

Auf der Seite finden Sie die Insolvenzbekanntmachungen aller deutschen Insolvenzge-richte.

Verfahrensablauf

Die kostenfreie Recherche im bundesweiten Internetportal ist mittels Eingabe von Suchkriterien möglich.

Die den Suchkriterien entsprechenden Ergebnisse über allgemein zugängliche Informationen zu Insolvenzverfahren werden im Anschluss in Listenform angezeigt. Aus dieser Auflistung können die konkreten Veröffentlichungstexte aufgerufen werden.

Insolvenzbekanntmachungen

Orts-/Gerichtsverzeichnis

Justizportal des Bundes und der Länder

An wen muss ich mich wenden?

An das Insolvenzgericht

Das zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Voraussetzungen

Für die Onlinerecherche benötigen Sie einen Internetzugang.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Onlinerecherche benötigen Sie keine Unterlagen bzw. Nachweise.

Welche Gebühren fallen an?

Die Auskunft durch das Insolvenzgericht ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten sofort eine Auskunft. 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am 23.12.2022 durch:
Hessisches Ministerium der Justiz