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Fahreignungsregister

Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.

Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Fahreignungsregister; Löschung

Fahreignungsregister; Eintragung

Fahreignungsregister; Auskunft

An wen muss ich mich wenden?

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße  16
24944 Flensburg
Deutschland

Tel.: +49 461 - 316-0
Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650