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Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung beantragen

Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.

Gebiete sind zum Beispiel Anatomie, Epidemiologie, Fleischhygiene oder Kleintierchirurgie. Bereiche sind beispielsweise Dermatologie, Homöopathie, Reptilien oder Zahnheilkunde.

Das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen wird in der Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer geregelt.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der Hessischen Landestierärztekammer.

An wen muss ich mich wenden?

An die Hessische Landestierärztekammer

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Voraussetzungen

  • Die/der Antragsteller/in muss Angehöriger der Landestierärztekammer sein
  • Die vorgeschriebene Weiterbildung muss erfolgreich abgeschlossen worden sein

Die von einer anderen Tierärztekammer zuerkannten Bezeichnungen dürfen weitergeführt werden.

Wenn Tierärztinnen und Tierärzte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Weiterbildungsbezeichnung erworben haben, erhalten sie nach Überprüfung der Gleichwertigkeit die Anerkennung in dem jeweiligen Gebiet. Soweit die Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer eine entsprechende Bezeichnung nicht vorsieht, kann diese jedoch weitergeführt werden, wenn die wesentlichen Voraussetzungen der hessischen Weiterbildungsordnung erfüllt sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular der Landestierärztekammer:

Mit Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Nachweis der erfolgten Weiterbildung
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen

Welche Gebühren fallen an?

  • für die Bearbeitung eines Antrages auf eine Fachtierarztanerkennung: 100,00 Euro     
  • für das Prüfungsgespräch gem. § 8 der Weiterbildungsordnung: 350,00 Euro  

Dies gilt für den Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung entsprechend. Die Gebühr ist vor Anberaumung des Prüfungsgespräches zu entrichten.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Fachlich freigegeben am 24.05.2013 durch:
Hessische Landestierärztekammer
  • 65524 Niedernhausen
  • Bahnhofstraße 13
    65527 Niedernhausen
  • Haltestellen:
  • Bahnhof Niedernhausen
    Linie: Endhaltepunkt der S-Bahnlinie 2
    Linie: Linien Ffm. - Limburg und Wsb. - Niedernhausen
  • Parkplätze:
  • Parkplätze in der Bahnhofstraße vorhanden
    Parkplatz: 4
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • nicht behindertengerecht
  • +49 6127 9075-0
  • +49 6127 9075-23
  • Montag bis Donnerstag:

    08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag:

    08:00 bis 13:00 Uhr

  • Der Landestierärztekammer Hessen gehören alle Tierärzte an, die in Hessen ihren Beruf ausüben. Die LTK Hessen nimmt in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Kammerangehörigen gegenüber Staat und Gesellschaft wahr, und zwar auf allen Gebieten tierärztlicher Berufsausübung (Kliniken, freie Praxis, Beamte und Angestellte oder in anderen Tätigkeitsbereichen). Die Aufgaben der Landestierärztekammer (z. B. Berufsaufsicht, Weiter- und Fortbildung, Fachtierarztprüfungen, Qualitätssicherung) sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Darüber hinaus ist die Landestierärztekammer Hessen zuständige Stelle für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten. Sie regelt und überwacht die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und bietet Ausbildungsberatungen an.