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Förderkredit "Nachhaltigkeit" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Landwirtschaft, die insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors beitragen. Daneben haben der Ökologische Landbau und die Verbesserung der landwirtschaftlichen Tierhaltung einen hohen Stellenwert.

Was wird finanziert?

  • Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft (zum Beispiel Gebäudedämmungen, Isolierungsmaßnahmen)
  • Investitionen zur Minderung von Emissionen in der Landwirtschaft (zum Beispiel umweltgerechte Lagerstätten für Dünge- und Pflanzenschutzmittel)
  • Investitionen in den Ökologischen Landbau
  • Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltung in der Landwirtschaft
  • Investition zur Verbesserung der Qualität in der Produktion

Konditionen

Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen

Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro je Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung: 100 Prozent

Laufzeit: 4 - 30 Jahre

Tilgung:

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Nähere Angaben finden Sie unter

  • Konditionen im Überblick
  • Darlehensrechner

 Hinweis:  Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Details entnehmen Sie bitte den  Programminformationen "Nachhaltigkeit"

Programmbedingungen Nachhaltigkeit (Nr. 243)

Verfahrensablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
  • Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Hausbank.

Kredit-Kontakte

An wen muss ich mich wenden?

  • für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
  • für die Beratung:
    • Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
    • die Rentenbank

Voraussetzungen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Wirtschaftsbereichen:

  • Landwirtschaft
  • Garten- und Weinbau

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

Welche Gebühren fallen an?

Kreditzinsen

Konditionen

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens mit der Hausbank besprechen.
Das Programm läuft bis zum 30.06.2014.
 

Fachlich freigegeben am 17.12.2012 durch:
Landwirtschaftliche Rentenbank