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Erweiterte Melderegisterauskunft

Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
  • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach den s. Ziffern 4222 – 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)

Welche Fristen muss ich beachten?

Gegebenfalls sind Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

Anträge / Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Herausgebende Stelle

Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben am 10.12.2020 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HMdIS, Referat II 8
  • Rodensteiner Straße 8
    64407 Fränkisch-Crumbach
  • Haltestellen:
  • Fränkisch-Crumbach Kirche
    Linie: 10.1
    Linie: 693
  • Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
    Linie: X69
  • Parkplätze:
  • Rathaushof
    Parkplatz: 8
    (gebührenfrei)
  • Pretlackstraße
    Parkplatz: 6
    (gebührenfrei)
  • Rathaushof
    Behindertenparkplatz: 2
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • behindertengerecht
  • 06164 9303-0
  • 06164 9303-93
  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr