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Sanierung und Insolvenz

Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht, Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie in Ihrer Notlage unterstützen.

Auskunft aus dem Vollstreckungsportal mittels Einsichtnahme in das zentrale Schuldnerverzeichnis


Um eine Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder zu erhalten, ist die Einsichtnahme in das zentrale Schuldner-verzeichnis erforderlich. Zur Einsichtnahme bedarf es der einmaligen Online-Registrierung.

Bescheinigung über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens oder eines Insolvenzantrages zum Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse gegenüber anderen Stellen beantragen


Wenn Sie gegenüber anderen Stellen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen müssen, kann Ihnen das zuständige Insolvenzgericht eine Bescheinigung über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens oder Insolvenzantrages erteilen.

Einfache vollstreckbare Ausfertigung eines Titels zum Zwecke der Zwangsvollstreckung beantragen


Sie haben vor Gericht einen Titel erwirkt und möchten aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben. Hierzu kann das zuständige Gericht auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilen.
 

Erbenhaftung


Mit der Annahme einer Erbschaft treten Sie als Erbin oder Erbe in die Schuldnerstellung des Erblassers ein. So haften Sie grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen für die...

Insolvenzgeld beantragen


Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen, können Sie Insolvenzgeld beantragen.

Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen


Wenn der Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht mehr fortgeführt werden soll, müssen Sie bei Ihrer Handwerkskammer die Löschung beantragen.

Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben


Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren


Um zu erfahren, ob zu natürlichen oder juristischen Personen Veröf-fentlichungen betreffend Insolvenzverfahren erfolgt sind, kann im zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichungsportal mittels Eingabe verschiedener Suchparameter nach Informationen gesucht werden. 

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung


In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern. Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über eine...

Schuldnerverzeichnis


Im Schuldnerverzeichnis werden das Datum der Eintragungsanordnung und der Grund der Eintragung, also etwa die Nichterteilung der Vermögensauskunft, angegeben. Die...