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Abfallgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Was sollte ich noch wissen?
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Fachlich freigegeben am 24.09.2013 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kontakt
Gemeindevorstand Fränkisch-Crumbach - Abfallentsorgung
Rodensteiner Straße 8
64407 Fränkisch-Crumbach
Haltestellen:
Fränkisch-Crumbach Kirche
Linie: 10.1
Linie: 693
Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
Linie: X69
Parkplätze:
Rathaushof
Parkplatz: 8
(gebührenfrei)
Pretlackstraße
Parkplatz: 6
(gebührenfrei)
Rathaushof
Behindertenparkplatz: 2
(gebührenfrei)
kein Aufzug
behindertengerecht
06164 9303-0
06164 9303-93
gemeinde@fraenkisch-crumbach.de
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Sonja Haller
Zuständiger Fachbereich
Abfallentsorgung
Aktuelles
Bekanntmachung
12. Dezember 2023Neue Verteilerstelle von gelben Säcken
Wir bitten um Beachtung, dass sich die Verteilerstelle der gelben Säcke geändert hat.
Die gelben Säcke erhalten Sie ab sofort bei:
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Bürgermeister-Blog
30. März 2023Dass regelmäßig der Müll abgeholt wird, gehört zu jenen kommunalen Pflichten, die wir alle als selbstverständlich hinnehmen, ohne lange darüber nachzudenken.
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