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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Hundesteuer - Hund abmelden
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Fachlich freigegeben am 31.03.2020 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Zuständiger Fachbereich
Ordnungsamt
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