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Abfall: Hausmüll entsorgen
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Teaser
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
An wen muss ich mich wenden?
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Welche Fristen muss ich beachten?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
§ 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Fachlich freigegeben am 28.09.2020 durch:
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Bekanntmachungen
22. Juni 2020
Wir bitten um Beachtung, dass die schwarzen Restmüllsäcke nun dauerhaft beimLadengeschäft Haus & Co. Christine Lange
Pretlackstraße...
Zuständiger Fachbereich
Abfallentsorgung
Aktuelles
Bekanntmachung
10. Dezember 2021Die Verbandsversammlung des Müllabfuhr-Zweckverbandes Odenwald hat in ihrer Sitzung am 09.12.2021 die Müllabfuhrgebühren ab 01.01.2022 neu festgesetzt. Es ergeben sich folgende Änderungen:
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Bürgermeister-Blog

14. Januar 2021Wie immer zum Jahresbeginn ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Abfallgebühren. Sie mussten nur sehr geringfügig erhöht werden, um gestiegene Kosten bei der Entsorgung aufzufangen.
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Bekanntmachung
22. Juni 2020Wir bitten um Beachtung, dass die schwarzen Restmüllsäcke nun dauerhaft beim
Ladengeschäft Haus & Co. Christine Lange
Pretlackstraße 4a in Fränkisch-Crumbach
verkauft werden.
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