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Kfz: Ordnungswidrigkeiten
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
Zentrale Bußgeldstelle
Zuständiger Fachbereich
Straßenverkehrsbehörde
Aktuelles
Bürgermeister-Blog

26. Mai 2021Nach geraumer Zeit an dieser Stelle mal wieder eine größere Verkehrswarnung: Anfang Juni bis Anfang Juli erneuert Hessen Mobil die Fahrbahndecke auf der B 47 zwischen Reichelsheim un
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30. September 2020Fotos dieser Art * will keiner gerne bekommen - aber leider können und wollen wir auch nicht auf sie verzichten.
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