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Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Online erledigen
Elektro-Altgerät abholen lassen
Benutzen Sie das Online-Formular des MZVO, um die Abholung eines Elektrogeräts zu bestellen.
Maßgeblich für die Entsorgung von Elektrogeräten ist die Abfallwirtschaftssatzung (AbfwS) des Müllabfuhr-Zweckverbands Odenwald (MZVO).
Elektroschrott / Kleingeräte
Während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können im Seitenbau des Rathauses abgegeben werden: ausgediente
Elektrokleingeräte,
Leuchtmittel,
Haushaltsbatterien,
Druckerpatronen und Tonerkartuschen,
CDs.
Sie werden dann von einem zentralen Dienstleister für den Odenwaldkreis regelmäßig eingesammelt und fachgerecht entsorgt. Die Annahme ist gebührenfrei.
Elektrogroßgeräte
Ausgediente Großgeräte werden auf Bestellung zu Hause abgeholt. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular unter "online erledigen".
Abfall: Elektroschrott entsorgen
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
An wen muss ich mich wenden?
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Dass regelmäßig der Müll abgeholt wird, gehört zu jenen kommunalen Pflichten, die wir alle als selbstverständlich hinnehmen, ohne lange darüber nachzudenken.
Wer an unserem Bauhof in der Industriestraße vorbeikommt, wird in den letzten Monaten die Errichtung einer kleinen Halle gleich am Eingang bemerkt haben.
Die Verbandsversammlung des Müllabfuhr-Zweckverbandes Odenwald hat in ihrer Sitzung am 23.11.2022 die Müllabfuhrgebühren ab 01.01.2023 neu festgesetzt. Es ergeben sich folgende Änderungen: