Umfang und Angebote
Betreuungszeiten
montags bis freitags von 12.25 Uhr bis 16.00 Uhr
Kinder werden frühestens um 14.30 Uhr aus der Betreuung entlassen (gesetzl. Regelung). Eine vorherige Abholung oder eine Entlassung vor 14.30 Uhr ist nur in schriftlich begründeten Ausnahmefällen (z. B. Arzttermin) möglich. Weitere Abholzeiten bzw. Entlassungszeiten (bei Alleingängerstatus) sind 15.00 Uhr, 15.30 Uhr und 16.00 Uhr.
Betreuungsangebote
Während der Betreuungszeiten hat das Kind die Möglichkeit, unter Aufsicht und Anleitung die Hausaufgaben zu bearbeiten (Vollständigkeit kann nicht garantiert werden), kreativ zu sein, zu spielen, sich auszutoben oder zur Ruhe zu kommen. Zudem werden Arbeitsgemeinschaften (AG) angeboten, die in der Regel an den Wochentagen montags bis freitags stattfinden.
Auf einen Blick
- Mittagessen in zwei Gruppen (12.30 Uhr und 13.15 Uhr) für 4,50 € / Essen
- Beteiligung an den Hausaufgabenzeiten (in Verantwortung der Schulleitung / Lehrer*innenschaft)
- Kreative Angebote, Freispiel, Freizeitaktivitäten nach der Hausaufgabenzeit
- AGs durch externe (Honorar-) Kräfte und / oder Vereine vor Ort
Mittagessen
Ein warmes Mittagessen zu zwei verschiedenen Uhrzeiten (abhängig vom Unterrichtsende) zum Selbstkostenpreis von derzeit täglich 4,50 € (Stand: 01.03.2024) ist obligatorisch im Ganztagsangebot.
Abmeldungen vom Mittagessen sind nur dann möglich, wenn das Kind z. B. krankheitsbedingt nicht in der Schule anwesend ist. Abmeldungen müssen bis um 8.00 Uhr beim Betreuungspersonal telefonisch erfolgen. Ausbleibende oder verspätete Abmeldungen führen dazu, dass ein Mittagessen nicht abbestellt werden kann. Entsprechend sind diese Mittagessen zu bezahlen. Rechtzeitig im Krankheitsfall abgemeldete Mittagessen kommen nicht zur Abrechnung.
In Zeiten der Ferienbetreuung wird kein Mittagessen angeboten. Somit kommt es in diesen Zeiten auch zu keiner Abrechnung von Mittagessen.
Arbeitsgemeinschaften
Während der Betreuungszeiten werden Arbeitsgemeinschaften im sportlichen, musischen, kreativen oder naturkundlichen Bereich angeboten. Diese werden vom Betreuungsteam organisiert und in Zusammenarbeit zwischen Lehrerkollegium, Ortsvereinen und externen Personen / Fachkräften etc. durchgeführt. Am Anfang eines Schulhalbjahres kann sich ein in der Ganztagsbetreuung angemeldetes Kind dafür kostenfrei in eine oder mehrere dieser Arbeitsgemeinschaften verbindlich einwählen.
Ferien, Feiertage und Brückentage
Im Betreuungsentgelt enthalten sind die jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres gebuchten Betreuungstage in der ersten Woche der Herbstferien, in den ersten beiden Wochen der Sommerferien und in der dritten Woche der Winterferien (jeweils von 8.00 – 14.00 Uhr). Sollten die Herbstferien eines Jahres auf nur eine Woche festgesetzt sein, sind die gebuchten Betreuungstage in der ersten Osterferienwoche im Betreuungsentgelt enthalten, da in einem solchen Fall keine Ferienbetreuung in den Herbstferien stattfindet.
An den weiteren Ferientagen, Feiertagen und an Brückentagen findet keine Betreuung statt. In den Ferien findet eine Betreuung jedoch nur dann statt, wenn mindestens fünf Kinder das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Nach Anmeldung zur Ferienbetreuung ist diese verpflichtend. Kinder, die nicht regulär für die Betreuung angemeldet sind bzw. ihre zu Beginn eines Schulhalbjahres gebuchten Betreuungstage erhöhen, können in den Ferien für 12.- € pro Tag die Betreuung in Anspruch nehmen.