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Urnenwiesengräber künftig mit Platten

Letzte Woche haben wir eine Änderung unserer Friedhofsordnung veröffentlicht, die kürzlich unsere Gemeindevertretung so beschlossen hat. Neben Anpassungen an aktuelle Gesetze, mit denen ich Sie hier nicht unnötig strapazieren will, war das ein willkommener Anlass, um Gestaltungsvorgaben zu aktualisieren - in diesem Fall für Urnenwiesengräber, die wir vor etwa elf Jahren eingeführt hatten. Diese Bestattungsform wird häufig nachgefragt, die ersten beiden Flächen sind bereits nahezu belegt. In dem neuen Gräberfeld werden nun die beigesetzten Urnen nicht mit Bronzeblättern auf einem zentral gesetzten Findling gekennzeichnet, sondern mit im Boden eingelassenen Steinplatten. Die Lage des einzelnen Grabes lässt sich dadurch genau ausmachen. Grabschmuck kann auch dort nicht dauerhaft abgelegt werden, weil die Urnenwiese regelmäßig über die Platten hinweg gemäht werden muss. Wer deshalb ein individuelles Urnengrab bevorzugt, kann auch diese Bestattungsform an anderer Stelle wieder auswählen.

Zuständiger Fachbereich