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Anonyme Zuschriften werden nicht bearbeitet

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30.04.2020

Aus gegebenen Anlässen möchte ich hier einen Hinweis aus dem Jahre 2015 erneut in Erinnerung rufen. Anliegen und Beschwerden ohne konkrete Absenderangabe mit Namen und Anschrift (oder Mail-Adresse und Klarnamen) werden von der Gemeindeverwaltung grundsätzlich nicht bearbeitet, sondern landen im Papierkorb, ob sie in der Sache selbst begründet sein mögen oder nicht. Hierbei hat sie die Rückendeckung des Gemeindevorstands, der unmissverständlich bestimmt hat: Anonyme Briefe haben in einem ordentlichen Verwaltungsbetrieb nichts verloren und sind deshalb zwecklos. Wer etwas vorzubringen hat, aber nicht einmal in der Lage ist, mit seinem Namen dahinter zu stehen, der kann auch nicht damit rechnen, ernst genommen zu werden. Wenn keine Rückfrage ermöglicht wird, um einen Sachverhalt zu klären, dann wird die Prüfung gar nicht erst angefangen. Anonyme Anzeigen von Straftaten hingegen gehören nicht ins Rathaus, sondern zur Polizei. Jeder, der sich persönlich oder schriftlich an mich wendet, kann darauf vertrauen, dass ich seine oder ihre Hinweise vertraulich behandele. Dasselbe nehme ich für meine gesamte Verwaltung in Anspruch.