24. Juli 2025
Anlässlich der „Crumbacher Kerb“ mit Musikveranstaltungen und einem Vergnügungspark auf dem Festgelände „Brunnenwiese“ ergeht gemäß §§ 6 und 11 HSOG in Verbindung mit § 35 Satz 2 HVwVG, jeweils in der geltenden Fassung, folgende
Allgemeinverfügung
1. Diese Allgemeinverfügung gilt vom 08.08.2025 bis einschließlich 11.08.2025.
2. Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Kerb-Veranstaltungsbereich „Brunnenwiese“ mit allen öffentlichen Zuwegungen zum Festgelände sowie den Parkplatz des Edeka Aktiv-Marktes Kampmann.
3. Der Bescheid an die Kerbgemeinschaft Fränkisch-Crumbach e.V. anlässlich des Betriebs eines vorübergehenden Gaststättengewerbes mit Musikveranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengewerbes ist Bestandteil dieser Verfügung. Die darin festgeschriebenen Auflagen und Bedingungen sind für den Veranstalter bindend.
4. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen (Besucher), die sich im räumlichen Geltungsbereich der Veranstaltung aufhalten.
5. Anordnungen des Personals des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes und der Polizei ist Folge zu leisten.
6. Alle Zugänge zum Veranstaltungsgelände und Ausgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
7. Den Besuchern der Veranstaltung und sonstigen Personen im Geltungsbereich ist insbesondere untersagt,
· alkoholische Getränke aller Art mitzubringen oder mitgebrachten Alkohol zu konsumieren;
· Rauschmittel (Drogen und Cannabis) zu konsumieren
· Waffen sowie Gegenstände und Stoffe, die ihrer Art nach objektiv gefährlich sind oder die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich zu führen, zu benutzen oder zu verteilen;
· Feuer zu machen und leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände wie Leuchtkugeln, Raketen und sonstige Feuerwerkskörper mitzuführen oder abzubrennen;
· außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten.
Es ist ferner untersagt,
· erkennbar nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene bauliche Anlagen oder Anlagenteile, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Masten aller Art, Bäume zu besteigen oder zu übersteigen.
8. Besucher oder sonstige Personen, die sich im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung aufhalten und gegen diese Allgemeinverfügung verstoßen, können des Ortes verwiesen werden. Bei groben oder wiederholten Verstößen werden sie für die Dauer der gesamten Veranstaltung vom Geltungsbereich ausgeschlossen.
9. Auf Verlangen des Polizeivollzugsdienstes oder des vom Veranstalter beauftragten Kontrollpersonals können im Geltungsbereich Kontrollen von Taschen, Rucksäcken oder anderen Behältnissen durchgeführt werden.
10. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Abwehr von internen und externen Gefahren auf und rund um das Kerb-Veranstaltungsgelände „Brunnenwiese“ wird dem Sicherheitspersonal der TKS Sicherheitsdienste GmbH, Brombachtal das Hausrecht übertragen.
Fränkisch-Crumbach, den 22.07.2025
DER GEMEINDEVORSTAND
Matthias Horlacher, Bürgermeister