Haushaltssatzung und Bekanntmachung
Haushaltssatzung
Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.02.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
8.986.072 € |
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mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
(-) 8.817.522 € |
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mit einem Saldo von |
168.550 € |
im außerordentlichen Ergebnis
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0 € |
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mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0 € |
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mit einem Saldo von |
0 € |
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mit einem Überschuss von |
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168.550 € |
im Finanzhaushalt
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mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
510.871 € |
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und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
492.897 € |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
(-) 1.245.500 € |
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mit einem Saldo von |
(-) 752.603 € |
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
765.000 € |
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Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
(-) 434.300 € |
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mit einem Saldo von |
330.700 € |
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mit einem Zahlungsmittelüberschuss von |
88.968 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 765.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H.
- b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 900 v.H.
- Gewerbesteuer auf 395 v.H.
§ 6
Es gilt das von der Gemeindevertretung am 13.02.2026 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Fränkisch-Crumbach, den 20.02.2026
DER GEMEINDEVORSTAND
Horlacher, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltsatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2026
Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach für das Haushaltsjahr 2026:
- zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Ergebnishaushalts in der Planung,
- zu dem hiermit in Verbindung stehenden, von der Gemeindevertretung am 13. Februar 2026 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts,
- zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 765.000 € (in Worten: siebenhundertfünfundsechzigtausend Euro), gemäß § 103 Abs. 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf
und
- zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 5.000.000 € (in Worten: fünf Millionen Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Im Auftrag
Sandra Kemper
Leitende Verwaltungsdirektorin
Erbach, 12. Mai 2026
Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan gem. § 97 Abs 4 HGO bis zum Ende seiner Gültigkeit auf der Homepage der Gemeinde Fränkisch-Crumbach veröffentlicht.
Fränkisch-Crumbach, den 28.05.2026
DER GEMEINDEVORSTAND
Horlacher, Bürgermeister

