Bauleitplanung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch Crumbach hat in ihrer Sitzung am 21.08.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Obere Friedhofstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gegenüber dem Vorentwurf wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans angepasst. Maßgeblich ist der in der Übersichtskarte dargestellte Geltungsbereich. Dieser umfasst in der Flur 32 die Flurstücke 157/1, 161/1 (teilweise) und 165 (teilweise) (Abbildung 1).
Gegenüber dem Vorentwurf die überbaubaren Grundstücksflächen angepasst, das Maß der baulichen Nutzung überarbeitet und eine geotechnische Erkundung (Baugrunduntersuchung) eingeholt, deren Ergebnisse in die weitere Planung eingeflossen sind (Abbildung 2).
Im weiteren Verfahren wurde die Planung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in einen Bebauungsplan nach § 30 BauGB (Angebotsbebauungsplan) überführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 15.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024 statt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom
21.09.2026 bis einschließlich 21.10.2026
über den Entwurf Bebauungsplans vom 18.08.2026 unterrichten und hierzu äußern.
Die Unterlagen liegen in der
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach,
Rodensteiner Straße 8,
64407 Fränkisch-Crumbach,
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Die allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sind:
Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Fränkisch-Crumbach abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.fraenkisch-crumbach.de eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an bauamt@fraenkisch-crumbach.de gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können auf der oben genannten Internetseite der Gemeinde Fränkisch-Crumbach oder schriftlich wie folgt abgegeben werden:
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach,
Rodensteiner Straße 8
64407 Fränkisch-Crumbach
E-Mail: bauamt@fraenkisch-crumbach.de
Die Gemeinde hat das Planungsbüro BSMF mbH gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt. Im Rahmen dieser Beauftragung werden die eingehenden Stellungnahmen an das Planungsbüro zur Bearbeitung weitergeleitet.
Fränkisch-Crumbach, 31.08.2026
Matthias Horlacher
Bürgermeister

