02.09.2026

Bauleitplanung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“

Abbildung 1: Geltungsbereich Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“, unmaßstäblich
Abbildung 1: Geltungsbereich Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“, unmaßstäblich
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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch Crumbach hat in ihrer Sitzung am 21.08.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Obere Friedhofstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gegenüber dem Vorentwurf wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans angepasst. Maßgeblich ist der in der Übersichtskarte dargestellte Geltungsbereich. Dieser umfasst in der Flur 32 die Flurstücke 157/1, 161/1 (teilweise) und 165 (teilweise) (Abbildung 1).

Gegenüber dem Vorentwurf die überbaubaren Grundstücksflächen angepasst, das Maß der baulichen Nutzung überarbeitet und eine geotechnische Erkundung (Baugrunduntersuchung) eingeholt, deren Ergebnisse in die weitere Planung eingeflossen sind (Abbildung 2).

Im weiteren Verfahren wurde die Planung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in einen Bebauungsplan nach § 30 BauGB (Angebotsbebauungsplan) überführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 15.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024 statt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom

21.09.2026 bis einschließlich 21.10.2026

über den Entwurf Bebauungsplans vom 18.08.2026 unterrichten und hierzu äußern.

 

Die Unterlagen liegen in der

 

Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach,

Rodensteiner Straße 8,

64407 Fränkisch-Crumbach,

 

während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

 

Die allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sind:

 

Montag                                                                                  von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                                                                                von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch                                                                                                        geschlossen

Donnerstag                                                                           von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

                                                                                            von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                                                                                   von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Fränkisch-Crumbach abgegeben werden.

 

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.fraenkisch-crumbach.de eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an bauamt@fraenkisch-crumbach.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können auf der oben genannten Internetseite der Gemeinde Fränkisch-Crumbach oder schriftlich wie folgt abgegeben werden:

 

Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach,

Rodensteiner Straße 8

64407 Fränkisch-Crumbach

E-Mail: bauamt@fraenkisch-crumbach.de

 

Die Gemeinde hat das Planungsbüro BSMF mbH gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt. Im Rahmen dieser Beauftragung werden die eingehenden Stellungnahmen an das Planungsbüro zur Bearbeitung weitergeleitet.

 

Fränkisch-Crumbach, 31.08.2026                                        

 

Matthias Horlacher

Bürgermeister