Neuwahl von Ortsgerichtsschöffen

Neuwahl von Ortsgerichtsschöffen
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Neuwahl von Ortsgerichtsschöffen

Das Amtsgericht Michelstadt hat mitgeteilt, dass die Amtszeit der Ortsgerichtsmitglieder Irmgard Karin Merita und Ingo Schaffnit im Januar 2026 ablaufen wird, und bittet gem. § 7 Abs. 1 und 2 Ortsgerichtsgesetz, der wie folgt lautet, alsbald um Neuwahl:

(1) Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Dem Vorschlag ist die schriftliche Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beizufügen. Erneute Ernennung ist zulässig. Die Ortsgerichtsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zum Amtsantritt der neuen Ortsgerichtsmitglieder im Amt.

(2) Die Gemeinde hat die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Bewerber können vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt werden.

Frau Imgard Merita hat erklärt, dass sie aus Altersgründen für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung steht.

Herr Ingo Schaffnit hat erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht.

Weitere Ortsgerichtsmitglieder sind: Beatrice Weißensteiner (Ortsgerichtsvorsteherin), Helmut Keil (Ortsgerichtsschöffe und 1. Vertreter) und Julia Rescheleit (Ortsgerichtsschöffin).

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Neuwahl öffentlich bekannt zu machen.

Die Ortsgerichtsschöffen treten in Erscheinung, wenn es um die Sicherung des Nachlasses von Verstorbenen, die Mitwirkung bei der Festlegung von Grundstücksgrenzen oder die Wertschätzung von Immobilien geht. Insbesondere bei der Schätzung sind jeweils drei Ortsgerichtsmitglieder beteiligt und sorgen für Unabhängigkeit und Neutralität.

Interessierte Personen wenden sich bitte mit ihrer Bewerbung bis spätestens 27.11.2025 an die Gemeindeverwaltung, Rathaus, Zimmer 1.

 

Fränkisch-Crumbach, den 13.11.2025

 

Horlacher, Bürgermeister