Feststellung eines Nachrückers aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Durch die Ausübung seines Amtes als Bürgermeister der Gemeinde Fränkisch-Crumbach hat

Herr Matthias Horlacher (SPD), Schafhofgasse 40 A, Fränkisch-Crumbach

auf die Annahme seines Mandates in der Gemeindevertretung verzichtet.

 

Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD

Frau Elke Herich, Georg-Büchner-Str. 49, Fränkisch-Crumbach

in die Gemeindevertretung nachrückt.

 

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Gemeinde Fränkisch-Crumbach, Rathaus, Zimmer 1, einzureichen.

 

Fränkisch-Crumbach, den 07.04.2026

 

(Weißensteiner, Gemeindewahlleiterin)