Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan "Hexenberg II"

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans
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Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach hat in ihrer Sitzung am 21.11.2025 die Aufhebung des zuletzt am 22.03.2024 geänderten Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans "Hexenberg II" für die städtebauliche Entwicklungen eines Wohngebiets gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Durch die Aufhebung soll die Entwicklung des Wohngebiets „Sandweg“ vorgezogen werden, da dieses Gebiet im Hinblick auf die planungstechnischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen positiver als die Entwicklung eines Wohngebiets am Hexenberg zu bewerten ist.

Der Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan umfasst die im vorliegenden Geltungsbereich befindlichen Grundstücke der Gemarkung Fränkisch-Crumbach:

Flur 11, Flurstück 41/6, Flur 30, Flurstücke 7, 8, 9, 10, 11, 12, 138/3, 149 teilw. 184/1.

Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs ist in der folgenden Abbildung gekennzeichnet.

 

Fränkisch-Crumbach, den 25.11.2025

Gemeindevorstand der Gemeinde Fränkisch-Crumbach    

Matthias Horlacher    
Bürgermeister