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Schöffen für Amtsgericht und Landgericht gesucht

In diesem Jahr beginnt eine neue fünfjährige Amtsperiode für Schöffen, also ehrenamtliche Richter an Amts- und Landgerichten für Strafrechtssachen. Eine verantwortungsvolle Aufgabe: Ein Schöffe hat das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter und entscheidet nicht selten über persönliche Schicksale. Von Schöffen werden keine juristischen Kenntnisse verlangt, sondern Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Ihre gleichberechtigte Mitwirkung an der gerechten Urteilsfindung gewährleistet die demokratische Teilhabe des Volkes, in dessen Namen die Urteile ergehen. Denn Urteile sollen auch für den Laien verständlich und nachvollziehbar bleiben und das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine unabhängige Justiz stärken. - Schöffe kann prinzipiell jeder Deutsche werden, der über 25 Jahre alt und nicht älter als 70 Jahre ist. Bürger, die bereits bestimmte Ämter haben (beispielsweise Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, Polizeibeamter), sollen nicht berufen werden. Wenn Sie Interesse haben, reicht eine kurze formlose Bewerbung an die Gemeindeverwaltung. Aus den vorliegenden Bewerbungen wählt unsere Gemeindevertretung demnächst eine Vorschlagsliste und sendet sie an das Amtsgericht. Dort bestimmt dann ein Schöffenwahlausschuss, wer für die nächsten fünf Jahre zum Schöffen bestellt wird. Gerne berät Sie auch die Gemeindeverwaltung, wenn Sie sich erst einmal informieren wollen. Mehr darüber im Internet finden Sie z.B. hier:

Schöffenwahl 2018

Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. Landesverband Hessen