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Aufnahme von Rentenanträgen

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Die Gemeindeverwaltung bietet eine kostenfreie Rentenberatung an. Daten Ihres Rentenantrags können wir sogleich elektronisch an den Rentenversicherungsträger weiterleiten. Zum Beratungsumfang gehören:

  • Aufnahme von Rentenanträgen
  • Aufnahme von Anträgen zur Klärung des Rentenversicherungskontos
  • Allgemeine Auskunftserteilung
  • Anforderung von Rentenauskünften
  • Beglaubigung von Unterlagen für die Rentenversicherung

Die Rentenberatung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herrn Rudi Liebermann. Seine regelmäßigen Sprechstunden im Rathaus (Raum 1.12) sind dienstags zwischen 14:00 und 18:00 Uhr. Als Service für Berufstätige werden bei Bedarf auch Sprechstunden samstags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr angeboten. Weitere Versichertenberater in der Nähe finden Sie hier über die Umkreissuche.

Die Beratung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über die Gemeindeverwaltung. Auf dieser Seite können Sie online eine Terminanfrage stellen; wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

Rente / Rentenversicherung

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei

  • den Rentenversicherungsträgern (Auskunfts- und Beratungsstellen),
  • ihren Versichertenberatern bzw. -ältesten oder
  • den Versicherungsämtern und Gemeindeverwaltungen.

Diese stellen auch die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.

Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 1000 4800  erreichen Sie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Welche Gebühren fallen an?

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung

Fachlich freigegeben am 11.10.2017 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Unterlagen

Die für eine Rentenberatung erforderlichen Unterlagen sind hier zusammengestellt:

(Eine Antragstellung sollte ungefähr 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn erfolgen)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1992 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung)
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • Angaben über die Höhe Ihres Bruttoverdienstes
  • Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden (z . B. französische lmmatrikulationsnummer)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc.)
  • Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis (falls nicht vorhanden: eine aktuelle Bescheinigung über den Grad der Behinderung, ausgestellt durch die zur Feststellung der Schwerbehinderung zuständigen Stelle)
  • Nachweis über den Bezug einer Unfallrente
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen , Arbeitsbücher, Wehrpass, etc .)
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • Angaben zur Betriebsrente (Name/Anschrift der zahlenden Stelle, Aktenzeichen)
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld etc.), Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
  • Altersteilzeitvertrag (sofern vorhanden)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Angaben über die eigenen Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1992 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung)
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld etc.), Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Aktueller Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Renten-Service (sofern Sie bereits eine Rente beziehen)
  • Angaben zur Betriebsrente (Name/Anschrift der zahlenden Stelle, Aktenzeichen)
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des geschiedenen Ehegatten
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Nachweis Zuzug/Wohnsitznahme bei Erziehung im Ausland
  • bei Antragstellung durch dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • Ausländische Versicherungsnummer (z.B. französische lmmatrikulationsnummer)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbeschein igung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc.)
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass, etc.)
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbeschein igungen (sofern vorhanden)
  • Altersteilzeitvertrag (sofern vorhanden)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden (z .B. französische lmmatrikulationsnummer)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten, die in Ihrem Versicherungskonto noch nicht erfasst wurden
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc.)
  • Nachweise über Wehr-/Zivildienst
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen , Arbeitsbücher, Wehrpass etc.)
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
  • Altersteilzeitvertrag (sofern vorhanden)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse des Verstorbenen ab 01.01.1992, wenn dieser kein Rentenbezieher war
  • Angaben über die eigenen Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1992 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung)
  • Aktueller Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung des/der Verstorbenen (sofern bereits eine Rente bezogen wurde)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweis über den Bezug einer Unfallrente
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II , Sozialhilfe/Wohngeld etc.), Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen
  • Dienstzeitbescheinigung Wehrdienst/Zivildienst (sofern zutreffend)
  • Bescheinigung über die Ableistung eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes bei über 18jährigen Waisen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Träger des Freiwilligendienstes
  • Aktueller Kindergeldbescheid
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Aktueller Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Renten-Service (sofern Sie bereits eine Rente beziehen)
  • Nachweis über Ihre laufende Schul- bzw. Berufsausbildung bei über 18jährigen Waisen (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag etc.)
  • Sterbeurkunde des Versicherten
  • Sozialversicherungsausweis der DDR des Verstorbenen (sofern vorhanden)
  • Geburtsnachweise für die Kinder der Waise (sofern vorhanden)
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
  • Ihre eigene Geburtsurkunde
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse des Verstorbenen ab 01.01.1992, wenn dieser kein Rentenbezieher war
  • Angaben über die eigenen Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1992 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung)
  • Aktueller Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Renten-Service des/der Verstorbenen (sofern bereits eine Rente bezogen wurde)
  • Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Angaben über die Höhe Ihres Bruttoverdienstes
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Aktueller Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Renten-Service (sofern Sie bereits eine Rente beziehen)
  • Nachweis über den Bezug einer Unfallrente _
  • Angaben zur Betriebsrente (Name/Anschrift der zahlenden Stelle, Aktenzeichen)
  • Sterbeurkunde des Versicherten
  • Angaben zum Antragsdatum eines bereits gestellten Antrags auf Vorschussrentenzahlung (Sterbevierteljahr)
  • Sozialversicherungsausweis der DDR des Verstorbenen (sofern vorhanden)
  • Nachweis über die Berufsausbildung des Verstorbenen
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld etc.), Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (falls vorhanden)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gUitiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1992 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung)
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • Angaben über die Höhe Ihres Bruttoverdienstes
  • Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden (z .B. französische lmmatrikulationsnummer)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc .)
  • Nachweis über den Bezug einer Unfallrente
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass etc.)
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte
  • Angaben über evtl. Krankenhaus- und Kuraufenthalte in den letzten Jahren (Zeitraum, Anschrift, aktuelle Gutachten, Krankenhaus-, Reha-Entlassungsberichte bzw. sonstige Arztberichte, falls vorhanden)
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • Angaben zur Betriebsrente (Name/Anschrift der zahlenden Stelle/Aktenzeichen)
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld etc.), Angaben zur zah-lenden Stelle sowie das Aktenzeichen
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis (falls nicht vorhanden: eine aktuelle Bescheinigung über den Grad der Behinderung, ausgestellt durch die zur Feststellung der Schwerbehinderung zuständigen Stelle)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass

Kontakt

Soziales und Rente

  • Rodensteiner Straße 8
    64407 Fränkisch-Crumbach
  • Haltestellen:
  • Fränkisch-Crumbach Kirche
    Linie: 10.1
    Linie: 693
  • Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
    Linie: X69
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    Parkplatz: 8
    (gebührenfrei)
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    Parkplatz: 6
    (gebührenfrei)
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    (gebührenfrei)
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  • behindertengerecht
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  • 06164 9303-93
  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Melanie Winter

  • Raum 1.12
  • 06164 9303-21

Zuständiger Fachbereich

Soziales und Rente