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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den 3 Bereichen
- Schäden an Gebäuden
- Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- bautechnischer Brand- und Explosionsschutz
Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sind, sowie ihre besondere fachliche Qualifikation auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
An wen muss ich mich wenden?
An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Nachzuweisen ist eine vorausgegangene mehrjährige berufliche Erfahrung in dem Sachgebiet, in dem der Antragsteller öffentlich bestellt und vereidigt werden will. Gutachten oder gleichwertige fachliche Ausarbeitungen, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen, sind vorzulegen. Der eigentliche Sachkundenachweis findet in der Regel anhand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung statt. Beizubringen sind folgende Unterlagen:
- Antrag
- Liste der Gutachten
- 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung
- Lebenslauf / Beruflicher Werdegang
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- 2 Passfotos
- Anschriften zweier Referenzpersonen
Antrag
Liste der Gutachten
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des mehrstufigen Verfahrens und sind in einer eigenen Kostenordnung niedergelegt.