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Umzugskosten für Landesbedienstete

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Warnmeldung

Keine Verbindung zum Verwaltungsportal Hessen: Fehlercode 404

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten  des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.

An wen muss ich mich wenden?

An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .

Voraussetzungen

Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.

 

Anträge / Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Hessische Bezügestelle - Formularcenter

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Umzugskosten.

Hessische Bezügestelle - Umzugskosten

Fachlich freigegeben am 21.11.2016 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
  • Friedrich-Ebert-Straße 106
    34119 Kassel, documenta-Stadt
  • Briefkasten und Haupteingang über "Samuel-Beckett-Anlage"

  • 34041 Kassel, documenta-Stadt
  • Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
    65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Außenstelle Wiesbaden -
    65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Haltestellen:
  • "Friedenskirche" - für Dienststelle Kassel
    Linie: 13
    Linie: 4, 8
  • "Am Hochfeld" - für Dienststelle Wiesbaden
    Linie: 5, 15, 28, E, E15, N7
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • 0561 106-0
  • Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr