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Nichtinvestive Maßnahmen für Einrichtungen der offenen Altenhilfe

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Warnmeldung

Keine Verbindung zum Verwaltungsportal Hessen: Fehlercode 404

Das Land Hessen gewährt Zuwendungen zur teilweisen Finanzierung von Einrichtungen der offenen Altenhilfe mit den Zielgruppen

Beratung von alten Menschen in Angelegenheiten des altengerechten Wohnens,
Maßnahmen der offenen Altenhilfe (z.B. Landesseniorenvertretung Hessen).

Die Maßnahmen können sowohl von Trägern eines Verbandes der Freien Wohlfahrtspflege oder eines privat-gewerblichen Verbandes, als auch von kommunalen Gebietskörperschaften sowie von gemeinnützigen Vereinen und anderen rechtsfähigen Trägern, wie zum Beispiel Genossenschaften, durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge sind beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen.

Voraussetzungen

Maßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Zuschuss genehmigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Projektantrag (Konzept) mit Kosten und Finanzierungsplan.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Maßnahmen unterliegen der Jährlichkeit des Haushalts.

Rechtsgrundlage

Fach- und Fördergrundsätze zur Förderung von Maßnahmen der offenen Altenhilfe, StAnz. Nr. 24 vom 17. Juni 2002.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine freiwillige Förderung.

  • Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
  • Hauptgebäude/Fristenbriefkasten

  • 35338 Gießen, Universitätsstadt
  • Neuen Bäue 2
    35390 Gießen, Universitätsstadt
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    Di. 08:00 - 16:30 Uhr

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