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Nichtinvestive Förderungen von Behindertenverbänden

Im Rahmen der Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen wird den Trägern ein Personal- oder / und Sachkostenzuschuss gewährt. Zuwendungsempfänger sind vornehmlich die caritativen Verbände und Vereine.

An wen muss ich mich wenden?

Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit zuständig für die Bewilligung der Landeszuwendung nach Maßgabe des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie für die Auszahlung und die Prüfung der Mittelverwendung.

Fachlich freigegeben am 29.08.2016 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration