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Abfall: Elektroschrott entsorgen

Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Online erledigen

Maßgeblich für die Entsorgung von Elektrogeräten ist die Abfallwirtschaftssatzung (AbfwS) des Müllabfuhr-Zweckverbands Odenwald (MZVO).

Elektroschrott / Kleingeräte

Während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können im Seitenbau des Rathauses abgegeben werden: ausgediente

  • Elektrokleingeräte,
  • Leuchtmittel,
  • Haushaltsbatterien,
  • Druckerpatronen und Tonerkartuschen,
  • CDs.

Sie werden dann von einem zentralen Dienstleister für den Odenwaldkreis regelmäßig eingesammelt und fachgerecht entsorgt. Die Annahme ist gebührenfrei.

Elektrogroßgeräte

Ausgediente Großgeräte werden auf Bestellung zu Hause abgeholt. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular unter "online erledigen".

Abfall: Elektroschrott entsorgen

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

Die Sammelstelle in Ihrer Nähe

Voraussetzungen

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

ElektroG

Anträge / Formulare

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Fachlich freigegeben am 15.03.2022 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Rathaushof

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Haltestelle: Fränkisch-Crumbach Kirche

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Abfallentsorgung

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    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Sonja Haller

  • 353353021
    Raum 1.7
  • 06164 9303-20

Zuständiger Fachbereich

Abfallentsorgung