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Gewerbelegitimationskarte beantragen

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Ggf. Handwerkskarte
  • Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Fachlich freigegeben am 23.06.2014 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
  • Rodensteiner Straße 8
    64407 Fränkisch-Crumbach
  • Haltestellen:
  • Fränkisch-Crumbach Kirche
    Linie: 10.1
    Linie: 693
  • Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
    Linie: X69
  • Parkplätze:
  • Rathaushof
    Parkplatz: 8
    (gebührenfrei)
  • Pretlackstraße
    Parkplatz: 6
    (gebührenfrei)
  • Rathaushof
    Behindertenparkplatz: 2
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • behindertengerecht
  • 06164 9303-0
  • 06164 9303-93
  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Astrid Seidel

  • 353353002
    Raum 1.7
  • 06164 9303-10