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Bestattungsgeld für Kriegsopfer beantragen

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Sie können die Bestattungskosten von Kriegsopfern beantragen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. 

Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es beträgt:

  • für rentenberechtigte Beschädigte:
    • Übernahme der Kosten der Bestattung bis zur Höhe von 1.035 €
    • Mindestens 2.063 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung 
  • für nichtrentenberechtigte Beschädigte:
    • Übernahme der Kosten der Bestattung bis zur Höhe eines Siebtels der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
Bleibt ein Überschuß, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.
 

Verfahrensablauf

Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
 

An wen muss ich mich wenden?

An das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales – Versorgungsamt.

Voraussetzungen

  • Sie haben die Bestattungskosten getragen
  • Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde
  • Rechnung über Bestattungskosten

Welche Gebühren fallen an?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel sofort ausgezahlt.

Anträge / Formulare

Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

  • Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld  aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.
  • Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.
Fachlich freigegeben am 07.12.2022 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Schottener Weg 3
    64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • am Messplatz
  • 06151 738-0
  • 06151 738-133
  • Sprechzeiten:

    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

  • Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.