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Warnmeldung
Keine Verbindung zum Verwaltungsportal Hessen: Fehlercode 404
Die Steuerberaterkammer kann Sie bei entsprechender Qualifikation und bei Vorweisen einer langjährigen Berufserfahrung von der Steuerberaterprüfung befreien. Ihre Berufserfahrung sollten Sie auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorweisen können.
Dazu zählen
- Professoren, die an einer deutschen Hochschule mindestens 10 Jahre auf entsprechendem Gebiet gelehrt haben,
- ehemalige Finanzrichter, die mindestens 10 Jahre auf entsprechendem Gebiet tätig waren,
- ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, die mindestens 10 Jahre auf dem entsprechenden Gebiet tätig waren,
- ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, die mindestens 15 Jahre auf dem entsprechenden Gebiet tätig waren
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.
Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie von der Prüfung befreit sind.
Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Hessen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsvordruck (Original)
- Bescheinigung einer deutschen Hochschule über Art und Dauer der Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Original)
- Bescheinigung der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuern (Original)
Welche Gebühren fallen an?
Kosten des Verfahrens: 200,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Fachlich freigegeben am 31.01.2019 durch:
Hessisches Ministerium der Finanzen