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Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer

Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Hessen anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
  • die zahnärztliche Weiter- und Fortbildung zu regeln und zu fördern,
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen und
  • für die Qualitätssicherung zu sorgen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Hessen schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie dort. Er kann auch im Internetauftritt der Landeszahnärztekammer heruntergeladen werden

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Hessen, sofern dieser beantragt wurde

An wen muss ich mich wenden?

An die Landeszahnärztekammer Hessen

Voraussetzungen

Um Kammermitglied der Landeszahnärztekammer in Hessen zu sein, müssen Sie

  • eine zahnärztliche Approbation oder
  • eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde besitzen und
  • Ihren Beruf in Hessen ausüben oder – wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben – Ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus dem Meldebogen.

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (monatlich)
    Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer festsetzt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder bei Wohnsitzbegründung in Hessen.

Fachlich freigegeben am 09.07.2013 durch:
Landeszahnärztekammer Hessen