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Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen

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Warnmeldung

Keine Verbindung zum Verwaltungsportal Hessen: Fehlercode 404

Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger kommen, zum Beispiel über

  • den Anschluss an das Versorgungsnetz,
  • die Anschlussnutzung,
  • die Belieferung mit Energie,
  • die Messung der Energie.

Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, beschweren Sie sich als Erstes direkt bei dem betreffenden Versorger.
 

Verfahrensablauf

  • Beschweren Sie sich schriftlich (E-Mail, Fax, Post) oder telefonisch (auch mündlich im Kundencenter) bei Ihrem Energieversorger.
  • Das Versorgungsunternehmen prüft den Sachverhalt und leitet Ihre Beschwerde gegebenenfalls an den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister weiter.
  • Trägt die Antwort des Energieversorgers aus Ihrer Sicht nicht zur Lösung bei, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Hinweis: Genaue Angaben zu Ihrem Anliegen und zum Grund Ihrer Beschwerde erleichtern es dem Energieversorger, den Streitgegenstand zu beurteilen.
 

Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle Energie stellen

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Energieversorger

Welche Gebühren fallen an?

Die Beschwerde ist für Sie kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach Eingang Ihrer Beschwerde hat Ihr Energieversorger 4 Wochen Zeit, sich schriftlich zu äußern.

Fachlich freigegeben am 16.04.2012 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung