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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, so können Sie sich bis zu 10 Arbeitstage (unentgeltlich) freistellen lassen, um die pflegerische Versorgung zu organisieren.
Verfahrensablauf
- Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Ihre Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer mit.
- Legen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vor
An wen muss ich mich wenden?
Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin
Voraussetzungen
Sie sind
-
Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
-
in einer betrieblichen Berufsausbildung, oder
-
wegen Ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen
(zu diesen gehören Sie zum Beispiel auch, wenn Sie in Heimarbeit beschäftigt sind).
Als nahe Angehörige gelten:
-
Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
-
Ehegatten, Lebenspartner, Partner eine eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
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Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
-
die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
-
Schwiegerkinder
-
Enkelkinder
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers
- ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
Welche Fristen muss ich beachten?
Dauer: Maximal 10 Tage
Fachlich freigegeben am
29.02.2012 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration