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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloses Antragsschreiben
- Technische Daten zum Stoff bzw. Gegenstand
- ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Verfahren dauert 1 - 3 Monate.
Was sollte ich noch wissen?
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.